Schweizer Teilnahmemöglichkeiten an Horizon Europe und Übergangsmassnahmen

Die Schweiz gilt bei Horizon Europe und damit verbundenen Programmen und Initiativen bis dato als nicht assoziiertes Drittland. In diesem Status können sich Forschende und Innovatoren in der Schweiz an ungefähr zwei Dritteln des Programms beteiligen. Für nicht zugängliche Programmteile stehen nationale Übergangsmassnahmen bereit.

10.06.2022
Autoren/Autorinnen: Anna Fill, Brita Bamert, Catrina Diener
Zwei Forscherinnen und ein Forscher arbeiten in einem Labor
Dank nationaler Übergangsmassnahmen stehen Forschenden und Innovatoren in der Schweiz Förderinstrumente für aktuell nicht zugängliche Programmteile von Horizon Europe zur Verfügung. Bild: Innosuisse / Alessandro Della Bella

Die Schweiz wird bei Horizon Europe und damit verbundenen Programmen und Initiativen bis auf Weiteres als nicht assoziiertes Drittland behandelt, wobei dieser Status jederzeit geändert werden kann. War die Schweiz am Vorgängerprogramm Horizon 2020 assoziiert, strebt der Bundesrat für Horizon Europe den gleichen Status an. Aktuell können sich Projektteilnehmende in der Schweiz an der Mehrheit der Verbundprojekte beteiligen. Die Fördermittel für positiv evaluierte Projekte erhalten die Schweizer Forschenden dabei aber nicht von der Europäischen Kommission, wie dies bei einer Assoziierung der Fall wäre, sondern vom Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Demgegenüber ist eine Teilnahme an sogenannten Einzelprojekten prinzipiell ausgeschlossen. Dazu gehören Ausschreibungen des Europäischen Forschungsrats (European Research Council, ERC), der Marie Skłodowska-Curie Aktionen, und des Europäischen Innovationsrats (European Innovation Council, EIC).

Neuer Finanzierungsmodus

Die Schweiz kommt unabhängig von ihrem Beteiligungsstatus finanziell für die Teilnahme von Schweizer Partnern an Horizon Europe auf. Auch als assoziiertes Land würde die Schweiz wie andere assoziierte Länder die Teilnahme ihrer Forschenden und Innovatoren durch ihren Pflichtbeitrag an die Europäische Kommission finanzieren. Gemäss dem neuen «pay as you go»-Prinzip bezahlt jedes assoziierte Land prinzipiell so viel, wie seinen Forschenden an EU-Projektfinanzierung gewährt wird.

Nationale Übergangsmassnahmen

Es ist nicht das Ziel der Schweiz, die Beteiligung an Horizon Europe durch nationale Programme grundsätzlich zu ersetzen. Der Bundesrat sieht aber verschiedene Massnahmen vor, um die Situation bis zu einer Assoziierung zu überbrücken. So werden Forschende und Innovatoren in der Schweiz im Rahmen von Übergangsmassnahmen direkt für ihre Teilnahme an zugänglichen Horizon-Europe-Projekten finanziert. Dadurch können Forschende und Innovatoren in der Schweiz weiterhin an internationalen Projekten im Rahmen von Horizon Europe mitwirken und bleiben für ihre europäischen Kolleginnen und Kollegen attraktive Partner. Dies erlaubt ihnen, gemeinsam Spitzenforschung zu betreiben und wichtige internationale Netzwerke zu pflegen.

Für die Instrumente, bei denen Teilnehmende in der Schweiz aktuell nicht zugelassen sind, hat das SBFI verschiedene Institutionen beauftragt, Übergangsmassnahmen einzuleiten. Diese orientieren sich so weit wie möglich an den Ausschreibungen von Horizon Europe und sorgen dafür, dass bei den Akteuren keine Finanzierungslücken entstehen. Die Stärken der Forschenden und Innovatoren in der Schweiz sollen somit optimal gefördert werden. Beispiele für solche Übergangsmassnahmen sind die SNSF Consolidator Grants 2022 (angelehnt an die Consolidator Grants des Europäischen Forschungsrats und durchgeführt vom Schweizerischen Nationalfonds) oder der Swiss Accelerator 2022 (angelehnt an den Accelerator des Europäischen Innovationsrats und durchgeführt von Innosuisse).

Damit fliesst ein Teil der finanziellen Mittel, die die eidgenössischen Räte als Pflichtbeitrag an die Europäische Kommission für die assoziierte Beteiligung der Schweiz an Horizon Europe vorgesehen hatten, direkt an Schweizer Teilnehmende in den Projekten. Insgesamt belaufen sich die vom SBFI eingeleiteten Übergangsmassnahmen für die Jahre 2021 und 2022 auf gut 1,2 Milliarden Franken. Die direkte Finanzierung von Teilnahmen an zugänglichen Verbundprojekten macht dabei den grössten Teil aus.

Horizon Europe

Horizon Europe, das Forschungs- und Innovationsförderprogramm der EU, ist das weltweit grösste und mit 95,5 Milliarden Euro ambitionierteste Zusammenarbeitsinstrument im Bereich F&I. Es zielt darauf ab, die Wissenschafts- und Technologiegewinnung in Europa durch vermehrte Investitionen in hochqualifizierte Arbeitskräfte und Spitzenforschung zu stärken. Gleichzeitig soll Horizon Europe dazu beitragen, die strategischen Prioritäten der EU voranzutreiben. Dazu gehört beispielweise die Stärkung einer widerstandsfähigen, integrativen und demokratischen europäischen Gesellschaft, die auf Bedrohungen und Katastrophen vorbereitet ist und darauf reagieren kann. Aber auch die Widerherstellung und Sicherstellung der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt in Europa ist von grosser Bedeutung, um eine saubere und gesunde Umwelt zu gewährleisten. Somit soll Horizon Europe auch zum grünen und digitalen Wandel beitragen und den Europäischen Forschungsraum stärken. Die Ausgestaltung des EU-Rahmenprogramms orientiert sich zudem an den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDG).


Kontakt
Anna Fill, SBFI Wissenschaftliche Beraterin, Ressort Internationale Programme Forschung und Innovation anna.fill@sbfi.admin.ch +41 58 485 08 83
Brita Bamert, SBFI Wissenschaftliche Beraterin, Ressort Internationale Programme Forschung und Innovation brita.bamert@sbfi.admin.ch +41 58 463 27 97
Catrina Diener, SBFI Wissenschaftliche Beraterin, Ressort Internationale Programme Forschung und Innovation catrina.diener@sbfi.admin.ch +41 58 467 39 86
Autoren/Autorinnen
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