Schweizer Teilnahme an Horizon Europe: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Die Schweiz gilt bei Horizon Europe und den weiteren Bestandteilen des Horizon-Pakets 2021–2027 (Horizon Europe, Euratom-Programm, ITER und Digital Europe Programme) zurzeit als nicht assoziiertes Drittland. Was das für Forschungs- und Innovationsakteure in der Schweiz konkret bedeutet, erklären wir nachstehend.

27.02.2023
Autoren/Autorinnen: Anna Fill, Brita Bamert
Arbeitssituation in einem wissenschaftlichen Labor.
Im aktuellen Drittstaat-Modus zahlt der Bund keinen jährlichen Pflichtbeitrag an die EU. Mit den für das Horizon-Paket gesprochenen Mitteln bezahlt das SBFI die Forschenden direkt oder finanziert Übergangsmassnahmen beim Schweizerischen Nationalfonds, Innosuisse und der Europäischen Weltraumagentur ESA. Bild: Oliver Oettli

Projektteilnehmende in der Schweiz können sich im aktuellen Status an der Mehrheit der Verbundprojekte (rund zwei Drittel aller Ausschreibungen) beteiligen, während eine Teilnahme an den Einzelprojekten, z.B. Ausschreibungen des Europäischen Forschungsrates (European Research Council, ERC), ausgeschlossen ist.

Das SBFI bietet mit Blick auf eine angestrebte Assoziierung seit 2021 zweierlei Übergangsmassnahmen an: 

  • Übergangsmassnahmen für zugängliche Programmteile: Das SBFI finanziert Forschende und Innovatoren in der Schweiz bei ihrer Teilnahme an zugänglichen Projekten direkt. Projektteilnehmende erhalten die Mittel also, wie wenn die Schweiz assoziiert wäre, aber vom SBFI anstatt von der EU. 
  • Übergangsmassnahmen für nicht zugängliche Programmteile: Für nicht zugängliche Ausschreibungen werden vorübergehend möglichst ähnliche Instrumente angeboten und finanziert, dies über den Schweizerischen Nationalfonds (SNF), Innosuisse und die Europäische Raumfahrtorganisation ESA. Diese Massnahmen orientieren sich soweit wie möglich an den EU-Ausschreibungen. Ein Beispiel dafür sind die beim SNF angesiedelten Ausschreibungen für die SNSF Starting Grants, welche die Starting Grants des ERC überbrücken. 

Wie funktioniert die Finanzierung? 

Das Parlament hat 2020 finanzielle Mittel in der Höhe von über fünf Milliarden Schweizer Franken als «Eintrittsticket» (Pflichtbeitrag, zzgl. sog. Begleitmassnahmen und Reserve) für die Beteiligung der Schweiz am Horizon-Paket gesprochen. Bei einer Assoziierung würde der Bund der EU jedes Jahr einen Teil dieses Verpflichtungskredits als Vorauszahlung für die im gleichen Jahr erfolgenden Ausschreibungen überweisen. Nach einer positiven Evaluation ihrer Projekte würde die Europäische Kommission bei einer Assoziierung die entsprechenden Forschenden in der Schweiz während der gesamten Projektlaufzeit von mehreren Jahren finanzieren. 

Im aktuellen Drittstaat-Modus zahlt der Bund keinen jährlichen Pflichtbeitrag an die EU: Mit den entsprechenden Mitteln bezahlt das SBFI entweder die Forschenden direkt oder es finanziert die erwähnten Übergangsmassnahmen beim SNF, Innosuisse und der ESA, analog wie die EU während der gesamten Projektlaufzeit von mehreren Jahren. Der Unterschied liegt darin, dass die Finanzierung des SBFI im Vergleich zur jährlichen Zahlung eines Pflichtbeitrags an die EU zeitverzögert erfolgt. Bis jetzt hat das SBFI Übergangsmassnehmen (ÜM) für die Ausschreibungen 2021 und 2022 lanciert, die es aufgrund der Projektlaufzeiten bis mindestens 2031 weiterfinanzieren wird.

Um Transparenz zu schaffen, hat der Bundesrat im Mai 2022 die Mittel vom Pflichtbeitrag für sämtliche Übergangsmassnahmen 2021 und 2022 in einen eigenen, neu geschaffenen Voranschlagskredit (Kredit «Übergangsmassnahmen Horizon-Paket 2021–2027», SBFI/A231.0435) verschoben. Daraus werden bis zum Ende der Projektlaufzeiten die Übergangsmassnahmen finanziert, egal ob sie vom SBFI, dem SNF, Innosuisse oder der ESA umgesetzt werden. Dies erlaubt eine saubere Abgrenzung zu den anderen Förderaktivitäten (namentlich im Kontext der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation) und eine vollständige Übersicht der Bundesmittel.

Gleichzeitig hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung ermächtigt, die nötigen Mittel der Übergangsmassnahmen 2021 und 2022 plafondserhöhend, d.h. zusätzlich zu den BFI-Mitteln für die Finanzierung beispielsweise des ETH-Bereichs, der Hochschulen oder der Förderagenturen SNF und Innosuisse, einzustellen – dies auch in den Folgejahren. Damit treten diese Mittel bei ihrer Budgetierung und Auszahlung nicht in Konkurrenz zur ordentlichen BFI-Finanzierung, solange sie in diesem Kredit verbleiben. Dies gilt ebenso bei einer späteren Assoziierung. 

Die vom Parlament jährlich als Pflichtbeitrag budgetierten Mittel werden ohne Assoziierung zeitversetzt für Übergangsmassnahmen verwendet und gehen somit nicht verloren.

Die von Bundesrat und Parlament bewilligten Mittel für Übergangsmassnahmen für die Ausschreibungen 2021 und 2022 belaufen sich auf über 1,2 Milliarden Schweizer Franken. Dieser Betrag entspricht dem erwarteten Rückfluss der Schweizer Projektbeteiligung im Falle einer Assoziierung. Übergangsmassnahmen für 2023 sind zurzeit in Vorbereitung.

Die Mittel, die zwar für die Übergangsmassnahmen vorgesehen sind, aber nicht eingesetzt werden können, verbleiben im Verpflichtungskredit für das Horizon-Paket und können später verwendet werden. Vom vorgesehenen jährlichen Pflichtbeitrag geht somit nichts verloren, auch wenn dieser nicht im geplanten Jahr ausgegeben wird. 

Statt eines Pflichtbeitrags in einem gegebenen Jahr bezahlt der Bund Projektmittel über die gesamte Projektlaufzeit der einzelnen Projekte.

Wie wurden die Mittel in den Jahren 2021 und 2022 verwendet? 

Das SBFI finanziert Übergangsmassnahmen 2021 und 2022 im Gesamtwert von 1,2 Milliarden Schweizer Franken. Diese Mittel werden laufend an die Forschenden und Innovatoren in der Schweiz beziehungsweise an die Institutionen SNF, Innosuisse und ESA ausbezahlt, wie in Grafik 3 exemplarisch für das Budgetjahr 2022 dargestellt. Weitere Zahlungen folgen über die gesamte Projektlaufzeit hinweg.

Wie hoch ist die Beteiligung der Schweiz am aktuellen Horizon-Paket?

Für die Beteiligung der Schweiz (an den weiterhin zugänglichen Verbundprojekten des Horizon-Pakets) lässt sich für 2021 und 2022 zum jetzigen Zeitpunkt erst eine grobe Einschätzung geben, da die Gesuche für die Direktfinanzierung mit einer zeitlichen Verzögerung beim SBFI eintreffen. 

Forschenden und Innovatoren in der Schweiz stehen durch die Übergangsmassnahmen Fördermittel in der gleichen Höhe wie bei einer Assoziierung zur Verfügung.

Im Rahmen der Direktfinanzierung (für zugängliche Programmteile) finanziert das SBFI zurzeit 767 Projekte (Stichtag 31. Januar 2023). Die Projekte, die via SNF, Innosuisse und ESA laufen, werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgewiesen, da sie dem SBFI periodisch gemeldet werden.

Im Vergleich zur durchschnittlichen Schweizer Teilnahme bei den zugänglichen Verbundprojekten unter Horizon 2020 lässt sich anhand der Anzahl Beteiligungen an Horizon Europe nicht ein eindeutiger Rückgang erkennen. 

Obwohl die Schweiz derzeit nicht assoziiert ist und nicht Zugang zu allen Instrumenten hat, beteiligen sich Forschende und Innovatoren in der Schweiz weiterhin mit grossem Erfolg an den zugänglichen Ausschreibungen für Verbundprojekte innerhalb der EU-Rahmen-programme und nehmen die Direktfinanzierung des Bundes rege in Anspruch. Die Übergangsmassnahmen greifen somit gut.

Eine zeitnahe Assoziierung an das Horizon-Paket 2021–2027 bleibt das erklärte Ziel des Bundesrats, damit die Forschenden und Innovatoren in der Schweiz Zugang zu allen Programmteilen erhalten und erneut Projekte koordinieren können.  

Glossar

Vorgesehene Pflichtbeiträge

Mittel, die die Schweiz bei einer Assoziierung an das Horizon-Paket 2021–2027 jährlich an die EU bezahlen würde. Das Parlament hat diese im Rahmen des Bundesbeschlusses für die Beteiligung am Horizon-Paket mit 5422,6 Millionen CHF festgelegt. Die definitive Höhe ist Teil der Assoziierungsverhandlungen und hängt zudem vom BIP-Verhältnis EU-CH, vom Erfolg der Schweizer Projektteilnahmen und vom Wechselkurs ab. Die mit dem Bundesbeschluss beschlossenen Mittel sind als indikatives Kostendach zu verstehen und entsprechen nicht notwendigerweise den tatsächlichen Ausgaben, die bei einer Assoziierung anfallen würden.

Verpflichtungskredit / Voranschlagskredit (Zahlungskredit)

Mit dem Verpflichtungskredit für das Horizon-Paket 2021–2027 hat das Parlament den Bundesrat ermächtigt, für die Schweizer Beteiligung bis zum bewilligten Höchstbetrag von 5,4 Milliarden CHF finanzielle Verpflichtungen einzugehen, nicht aber, Zahlungen auszulösen. 

Für Zahlungen sind Voranschlagskredite (Zahlungskredite) nötig, die jährlich im Budget beantragt und vom Parlament beschlossen werden müssen. 

Horizon-Paket (2021–2027)

Dieses setzt sich aus Horizon Europe, dem Euratom-Programm, dem Digital Europe Programme sowie der Beteiligung an der Forschungsinfrastruktur ITER zusammen. 


Kontakt
Anna Fill, SBFI Wissenschaftliche Beraterin, Ressort Internationale Programme Forschung und Innovation anna.fill@sbfi.admin.ch +41 58 485 08 83
Brita Bamert, SBFI Wissenschaftliche Beraterin, Ressort Internationale Programme Forschung und Innovation brita.bamert@sbfi.admin.ch +41 58 463 27 97
Autoren/Autorinnen
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