Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität dank föderalistischer Zusammenarbeit

Die schweizerische Bundesverfassung verlangt nach einem qualitativ hochstehenden und durchlässigen Bildungssystem. Um sicherzustellen, dass wir diesem Auftrag auch künftig gerecht werden, ist es unerlässlich, die etablierte Zusammenarbeit und den Dialog zwischen allen beteiligten Akteuren im Bildungsbereich konsequent zu pflegen.

08.08.2024
Autor/in: Martina Hirayama
Martina Hirayama Staatssekretärin für Bildung, Forschung und Innovation
Martina Hirayama ist seit 1. Januar 2019 Staatssekretärin für Bildung, Forschung und Innovation. Bild: Monique Wittwer

Der Bund, die Kantone und verschiedene weitere Akteure haben klar definierte, sich ergänzende Zuständigkeiten. Ein besonderes Konstrukt bezüglich der föderalistischen Zusammenarbeit ist die gesamtschweizerische Anerkennung der kantonalen gymnasialen Maturitätszeugnisse. Diese stellen für die Zulassung zu den Studiengängen der Eidgenössischen Technischen Hochschulen sowie der kantonalen Universitäten und pädagogischen Hochschulen bestimmte Mindestanforderungen an die gymnasiale Maturitätsausbildung. Der Bundesrat und die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) erlassen zu diesem Zweck zwei parallele Rechtsgrundlagen: die Verordnung des Bundesrats respektive das gleichlautende Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsauszeugnissen. Zudem regeln Bund und EDK ihre Zusammenarbeit in einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung. 

Die bislang geltenden Rechtsgrundlagen stammen aus dem Jahr 1995; der entsprechende gesamtschweizerische Rahmenlehrplan datiert aus dem Jahr 1994. Eines der bildungspolitischen Ziele des Bundes und der Kantone ist die langfristige Sicherstellung des prüfungsfreien Zugangs zu den universitären Hochschulen mit gymnasialer Maturität. 

Vor diesem Hintergrund wurden die fast dreissig Jahre lang gültigen Referenztexte nun weiterentwickelt, dies unter Einbezug aller relevanten Akteure in die umfangreichen Projektarbeiten. In der Folge führten der Bund und die EDK 2022 eine gemeinsame Vernehmlassung durch, bei der die Projektergebnisse grossmehrheitlich positiv aufgenommen wurden. Basierend auf einem starken Commitment konnten der Bundesrat und die EDK die totalrevidierten Rechtsgrundlagen für die gymnasiale Maturität im Juni 2023 genehmigen. Und, zuständig für den Rahmenlehrplan, hat die EDK nach einer Anhörung der Kantone sowie interessierter Kreise im Herbst 2023 diesen nun im Juni 2024 verabschiedet. 

Die erarbeiteten Neuerungen stärken die grundlegenden fachlichen Kompetenzen in der Unterrichtssprache und in Mathematik und werten die obligatorischen Fächer Informatik sowie Wirtschaft und Recht zu Grundlagenfächern auf. Zudem wird der Katalog an Schwerpunkt- und Ergänzungsfächern geöffnet, wodurch die Kantone zusätzliche Fächer anbieten können. Weiter werden Chancengerechtigkeit, die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung sowie Austausch und Mobilität gefördert. Und neu wurde eine verbindliche Mindestdauer von vier Jahren für alle gymnasialen Lehrgänge festgelegt, die zur gesamtschweizerisch anerkannten Maturität führen.

Diese Beschlüsse legen den Grundstein für eine substanzielle Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität. Sie stärken die Studierfähigkeit künftiger Maturandinnen und Maturanden und sichern die schweizweite Vergleichbarkeit der gymnasialen Maturitätszeugnisse. Alle revidierten Texte – Verordnung und Reglement, Verwaltungsvereinbarung, Rahmenlehrplan – sind am 1. August 2024 in Kraft getreten.

Dieses Beispiel erfolgreicher Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen zeigt: Unser Bildungssystem hat eine stabile und effiziente Basis. Der kooperative Ansatz fördert Innovation und Qualitätssicherung gleichermassen. Durch ständigen Dialog und engen partnerschaftlichen Austausch wird sichergestellt, dass unser Bildungssystem weiterhin zu den besten der Welt gehören kann und die Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler kontinuierlich verbessert werden.