Stärkung der höheren Berufsbildung: Parlament beschliesst Reformpaket
In der Wintersession 2025 haben die eidgenössischen Räte die Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) verabschiedet. Ziel der Reform ist es, die höhere Berufsbildung und insbesondere die höheren Fachschulen zu stärken, ihre Sichtbarkeit und ihr Ansehen zu erhöhen sowie die Rahmenbedingungen innerhalb der Tertiärstufe weiter auszugleichen. Das Inkrafttreten wird frühestens Ende Sommer 2026 erwartet.
Der in der Wintersession 2025 beschlossenen Änderung des Berufsbildungsgesetzes ging ein mehrjähriger, breit abgestützter Prozess voraus. Bereits seit 2019 wurden im Rahmen des Projekts «Positionierung Höhere Fachschulen» in enger Abstimmung mit den Verbundpartnern zentrale Grundlagen für die Weiterentwicklung der gesamten höheren Berufsbildung erarbeitet, in die auch Hochschulakteure einbezogen waren. Rémy Hübschi, stellvertretender Direktor des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), betont die die Bedeutung der Zusammenarbeit: «Die erfolgreiche Beratung und Verabschiedung der Vorlage zeigt, was möglich ist, wenn alle Beteiligten konstruktiv zusammenarbeiten. Den Verbundpartnern gilt ein besonderer Dank: Gemeinsam haben sie eine tragfähige Kompromisslösung erarbeitet und damit eine solide Grundlage für die Weiterentwicklung der höheren Berufsbildung geschaffen. Mit dieser Reform setzt die Schweiz ein klares Zeichen: Die höhere Berufsbildung wird gestärkt, ohne das bewährte System zu verändern – gemeinsam, pragmatisch und zukunftsorientiert.»
Kernelemente des Massnahmenpakets
Ziel der Gesetzesänderung ist es, die Bekanntheit und das Ansehen der höheren Berufsbildung insgesamt sowie der höheren Fachschulen (HF) im Besonderen zu stärken und gleichzeitig die Voraussetzungen innerhalb der Tertiärstufe anzugleichen. Zentrale Massnahmen sind:
- Einführung eines Bezeichnungsrechts «Höhere Fachschule»: Die HF als Institution erhalten eine bessere Sichtbarkeit. Nur wer einen anerkannten Bildungsgang HF anbietet, darf sich künftig «Höhere Fachschule» nennen.
- Einführung der Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» für die Abschlüsse der höheren Berufsbildung: Die Titelzusätze betonen die Verortung der Abschlüsse auf Tertiärstufe und stärken die Sichtbarkeit der Abschlüsse. Zur Abgrenzung zu den Hochschulabschlüssen dürfen die Titelzusätze in den Amtssprachen nur zusammen mit den geschützten Titeln der entsprechenden Abschlüsse verwendet werden. In englischer Sprache sind die Titelzusätze als Teil der vereinfachten englischen Übersetzung des geschützten Titels erlaubt.
- Einführung von Englisch als mögliche zusätzliche Prüfungssprache bei Berufs- und höheren Fachprüfungen: Damit werden vergleichbare Voraussetzungen innerhalb des Tertiärbereichs geschaffen. Weiter wird damit auf den Bedarf international ausgerichteter Branchen sowie Branchen mit Englisch als Fach- und Praxissprache reagiert, um weiteres Fachkräftepotenzial auszuschöpfen. Um die Amtssprachen nicht zu verdrängen, müssen die Prüfungen jedoch weiterhin auch in den Amtssprachen angeboten werden.
- Flexibilisierung bei den Nachdiplomstudien NDS HF: NDS HF werden künftig kein eidgenössisches Anerkennungsverfahren mehr durchlaufen müssen und können eigenständig von den HF lanciert werden.
Die Massnahmen gelten ab Inkraftsetzung der BBG-Änderung. So werden Absolvierende der höheren Berufsbildung ab diesem Zeitpunkt die neuen Titelzusätze führen dürfen. Es werden jedoch keine neuen Fachausweise oder Diplome ausgestellt. Das SBFI plant eine begleitende Kommunikation zur Einführung.
«Die erfolgreiche Verabschiedung der Vorlage zeigt, was möglich ist, wenn alle Beteiligten konstruktiv zusammenarbeiten.»
Nächste Schritte auf dem Weg zur Umsetzung
Seit Januar 2026 läuft die 100-tägige Referendumsfrist. Danach müssen die BBG-Änderungen in der Berufsbildungsverordnung (BBV) und in der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien an höheren Fachschulen (MiVo-HF) nachvollzogen werden. Ziel ist, dass BBG, BBV und MiVo-HF gleichzeitig in Kraft treten.
Die nötigen Änderungen der BBV wurden bereits gemeinsam mit der BBG-Revision im Jahr 2024 in die Vernehmlassung gegeben. Die Änderungen der MiVo-HF gilt es noch im Austausch mit den relevanten Akteuren festzulegen. Diese betreffen insbesondere die Definition gemeinsamer Eckwerte für das neue Weiterbildungsangebot der HF.
Neben den beiden Verordnungen müssen weitere Umsetzungsdokumente und Vorlagen vor der Inkraftsetzung angepasst werden. Dazu gehört unter anderem die Vorbereitung der Änderung sämtlicher Prüfungsordnungen und Rahmenlehrpläne für die Verankerung der Titelzusätze und der neuen vereinfachten englischen Übersetzungen der Titel. Vor diesem Hintergrund ist frühestens Ende Sommer 2026 mit dem Inkrafttreten zu rechnen. Das SBFI wird über die Details zur Umsetzung sowie den weiteren Prozess zu gegebener Zeit informieren.
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