Mehr Sichtbarkeit für die höhere Berufsbildung
Seit dem 1. Oktober 2026 ist das Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung in Kraft. Es bringt unter anderem neue Titelzusätze für die Abschlüsse, einen Schutz für die Bezeichnung «Höhere Fachschule» und Englisch als zusätzliche Prüfungssprache bei eidgenössischen Prüfungen. Rémy Hübschi, stellvertretender Direktor des SBFI, ordnet die wichtigsten Neuerungen ein.
Welche Bedeutung hat die höhere Berufsbildung?
Rémy Hübschi: Die höhere Berufsbildung eröffnet beste Karriereaussichten: Sie orientiert sich an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes und bereitet auf anspruchsvolle Fach- oder Führungsfunktionen vor. Die Ausbildung ist kompetenz- und arbeitsmarktorientiert. Gefördert werden das anwendungsbezogene Lernen, die rasche Umsetzung neuer Fachkenntnisse und ein hoher Innovationsrhythmus. Damit versorgt die höhere Berufsbildung die hochspezialisierte Schweizer Wirtschaft mit qualifizierten Fachkräften. Jährlich erwerben rund 27‘500 Personen einen Abschluss der höheren Berufsbildung.
Was ist das Ziel des Massnahmenpakets?
Die Abschlüsse der höheren Berufsbildung sind in den Branchen bekannt und geschätzt. Für Aussenstehende ist es aber nicht immer einfach, deren Wert zu erkennen. Ein Vergleich der Abschlusszahlen auf der Tertiärstufe zeigt, dass in den letzten Jahren die Hochschulabschlüsse stärker angestiegen sind als die Abschlüsse in der höheren Berufsbildung. Zudem ist zu beobachten, dass Jugendliche und ihre Eltern den allgemeinbildenden Weg auf Sekundarstufe II mit Ziel eines Hochschulabschlusses tendenziell als erstrebenswerter erachten als eine berufliche Grundbildung. Mit dem Massnahmenpaket wollen wir ihre Sichtbarkeit, Verständlichkeit und Positionierung weiter stärken. Dazu gehört, dass die Abschlüsse im Inland und im internationalen Umfeld einfacher eingeordnet werden können.
Was hat sich seit dem 1. Oktober 2026 konkret geändert?
Ein wichtiger Punkt sind die neuen Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master». Wer eine eidgenössische Berufsprüfung mit eidgenössischem Fachausweis oder einen Bildungsgang an einer höheren Fachschule mit Diplom HF abschliesst, kann künftig den Zusatz «Professional Bachelor» verwenden. Bei höheren Fachprüfungen mit eidgenössischem Diplom lautet der Zusatz «Professional Master».
Gelten diese Titelzusätze nur für künftige Absolventinnen und Absolventen?
Nein. Alle Personen mit einem Abschluss der höheren Berufsbildung dürfen den entsprechenden Titelzusatz nun führen – unabhängig davon, wann sie ihren Abschluss erworben haben. Wichtig ist: Der Titelzusatz darf jedoch nur zusammen mit dem geschützten Titel verwendet werden. Der Zusatz wird nach dem Titel aufgeführt und mit einem Komma getrennt, zum Beispiel «dipl. Sozialpädagoge HF, Professional Bachelor».
Rémy Hübschi ist stellvertretender Direktor des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI und leitet die Abteilung Berufs- und Weiterbildung.
Erhalten frühere Absolventinnen und Absolventen automatisch ein neues Diplom?
Nein. Bereits ausgestellte eidgenössische Fachausweise, eidgenössische Diplome oder Diplome HF werden nicht neu ausgestellt. Die Berechtigung zur Verwendung des Titelzusatzes besteht aber trotzdem. Zudem wird das SBFI ein erklärendes Dokument zur Verfügung stellen, das der Urkunde beigelegt werden kann. Wer einen neuen Diplomzusatz benötigt, kann diesen ab Mitte Oktober 2026 gegen Gebühr beantragen.
Was bedeutet das Massnahmenpaket für die Höheren Fachschulen?
Die Bezeichnung «Höhere Fachschule» wird stärker geschützt. Seit dem 1. Oktober 2026 dürfen sich nur noch Bildungsanbieter so nennen, die mindestens einen vom Bund anerkannten Bildungsgang HF anbieten. Das schafft mehr Klarheit für Studierende, Arbeitgebende und die Öffentlichkeit. Höhere Fachschulen erhalten auch mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Angebots. Nachdiplomkurse HF, Nachdiplomlehrgänge HF und Nachdiplomstudien HF bleiben ihnen vorbehalten. Für diese Angebote braucht es künftig kein Anerkennungsverfahren des SBFI mehr.
Neu seit 1. Oktober 2026 – das Wichtigste auf einen Blick
- Neue Titelzusätze: «Professional Bachelor» für eidg. Fachausweise und Diplome HF, «Professional Master» für eidg. Diplome.
- Auch frühere Absolventinnen und Absolventen dürfen den passenden Titelzusatz verwenden.
- Der Titelzusatz darf nur zusammen mit dem geschützten Titel geführt werden. Zudem ist er Teil der neuen vereinfachten englischen Übersetzung.
- Die Bezeichnung «Höhere Fachschule» wird geschützt.
- Eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen können zusätzlich auf Englisch angeboten werden, wenn die Trägerschaft dies vorsieht.
Können eidgenössische Prüfungen künftig auch auf Englisch abgelegt werden?
Ja, aber nicht automatisch. Die jeweilige Trägerschaft entscheidet, ob sie eine Berufsprüfung oder höhere Fachprüfung zusätzlich zu den Amtssprachen auch auf Englisch anbieten will. Voraussetzung ist, dass dies in der Prüfungsordnung verankert wird. Die Abschlüsse müssen weiterhin in den Amtssprachen angeboten werden.
Was versprechen Sie sich von den neuen Massnahmen?
Die höhere Berufsbildung ist ein starker Bildungsweg mit grosser Nähe zur Arbeitswelt. Mit dem Massnahmenpaket wird diese Stärke besser sichtbar. Gleichzeitig bleiben die bewährten Grundlagen erhalten: die Verantwortung der Branchen, die Praxisorientierung und die hohe Qualität der Abschlüsse.
Es war ein langer Weg, aber er hat sich gelohnt. Seit 2019 hat das SBFI in enger Abstimmung mit den Verbundpartnern mögliche Massnahmen geprüft und konkretisiert. Auch die Akteure der Hochschulen wurden in diese Arbeiten einbezogen. An dieser Stelle danke ich allen Involvierten nochmals herzlich und freue mich nun, dass das Massnahmenpaket eingeführt ist.
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