Ein vielfältiges Instrument zur Entwicklung der Berufsbildung

Bis zu zehn Prozent seiner Mittel für Berufsbildung setzt der Bund gemäss Berufsbildungsgesetz für die Förderung von Entwicklungsprojekten und die Unterstützung besonderer Leistungen im öffentlichen Interesse ein. Mit dem im Oktober 2023 neu lancierten Förderschwerpunkt «Nachhaltige Entwicklung» setzt der Bund zusätzliche Akzente in der Projektförderung.

30.11.2023
Autor/in: Philipp Theiler
Eine Lernende und ihr Arbeitskollege arbeiten an einem Modell aus Papier
Mit dem neuen Förderschwerpunkt «Nachhaltige Entwicklung in der Berufs- und Weiterbildung» sensibilisiert das SBFI die Akteure für ihren Handlungsspielraum und unterstützt sie bei der Umsetzung von Massnahmen. Bild: Monique Wittwer

Gezielte Unterstützung durch den Bund

2004 wurde das revidierte Berufsbildungsgesetz (BBG) in Kraft gesetzt. Damit erfolgte hinsichtlich Finanzierung ein Systemwechsel. Seither richtet der Bund das Gros seiner Mittel für die Berufsbildung in Form von leistungsorientierten Pauschalen an die Kantone aus. Damit haben die Kantone eine grössere Autonomie zu Gunsten eines regional differenzierten sachgerechten Mitteleinsatzes erhalten. Auf gesamtschweizerischer Ebene erfolgt die direkte Unterstützung unter anderem durch den Einsatz von Subventionen für Innovationsprojekte (Pilotversuche, Anschubfinanzierungen zur Schaffung selbsttragender Strukturen) und für besondere Aufgaben im öffentlichen Interesse (z.B. Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau).

Dank dieser Projektförderung kann der Bund die Kantone, die Organisationen der Arbeitswelt und weitere Akteure gezielt bei entsprechenden Vorhaben unterstützen, Impulse setzen und Entwicklungen fördern. Für die stetige Modernisierung der Berufsbildung und für die Sicherstellung von besonderen Aufgaben im öffentlichen Interesse ist die Projektförderung ein äusserst bewährtes Instrument. Wichtige Kriterien für die Ausrichtung von Bundesbeiträgen sind, dass die Gesuche einen klaren Zusammenhang zur Berufsbildung aufweisen und Entwicklungsprojekte über das Potenzial für eine gesamtschweizerische Umsetzung verfügen. Die Verwendung der Mittel ist in Artikel 54 und 55 des Berufsbildungsgesetzes geregelt. Im Jahr 2022 hat der Bund Projekte der Verbundpartner und weiterer Akteure mit insgesamt rund 38,5 Millionen Franken unterstützt.

Beiträge für Projekte zur Entwicklung der Berufsbildung und zur Qualitätsentwicklung

Projekte im Sinne von Artikel 54 BBG tragen zur Weiterentwicklung und zum Aufbau zukunftsgerichteter Strukturen in der Berufsbildung bei. Projekte werden nicht länger als vier Jahre unterstützt (Anschubfinanzierung). Von den Projektträgern wird eine Eigenleistung von mindestens 40% erwartet. Beispiele:

  • Förderung von Pilotprojekten und Studien
  • Massnahmen, um Trägerstrukturen für neue Berufe zu bilden
  • Förderung der Qualitätsentwicklung
     

Beiträge für besondere Leistungen im öffentlichen Interesse 

Projekte im Sinne von Artikel 55 BBG liegen im öffentlichen Interesse, würden aber ohne zusätzliche Unterstützung nicht durchgeführt werden können. Projekte werden höchstens während fünf Jahren unterstützt. Eine Verlängerung ist jedoch möglich, sofern ein Bedarf aufgezeigt werden kann. Auch hier wird von den Projektträgern eine Eigenleistung von mindestens 40% erwartet. Beispiele:

  • Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann
  • Massnahmen zur Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen
  • Erstellung von Lehrmitteln für sprachliche Minderheiten
  • Massnahmen zur Verbesserung der Verständigung und des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften
  • Massnahmen zur Integration Jugendlicher in die Berufsbildung
  • Massnahmen zur Förderung des Verbleibs im Beruf und des Wiedereinstiegs
  • Förderung anderer Qualifikationsverfahren
  • Massnahmen zur Sicherung und Erweiterung des Lehrstellenangebots
     

Weiterentwicklung der Förderpraxis

Ausgangspunkt der Projektförderung sind die gesetzlichen Grundlagen. Diese sind jedoch so ausgestaltet, dass der Bund seine Förderpraxis auf die Bedürfnisse der Verbundpartner ausrichten und neueren Entwicklungen Rechnung tragen kann. So hat das SBFI zum einen mit der Einführung von sogenannten Förderschwerpunkten immer wieder thematische Schwerpunkte gesetzt. Das jüngste Beispiel ist der im Oktober 2023 lancierte Förderschwerpunkt «Nachhaltige Entwicklung». Zum andern ist die Projektförderung ein wichtiges und über die Jahre bewährtes Instrument, um die Verbundpartner bei ihren Aufgaben zugunsten der Berufsbildung gezielt zu unterstützen. Beispielsweise beteiligt sich der Bund seit der Inkraftsetzung des Berufsbildungsgesetzes 2004 mit Pauschalbeiträgen an der Entwicklung neuer Berufe bzw. der Revision bestehender Berufe. Per 1. Januar 2024 erhöht das SBFI die Beiträge an die Trägerschaften der beruflichen Grundbildung.

Erhöhung Pauschalbeiträge für die Berufsentwicklung in der beruflichen Grundbildung

Für die Berufsentwicklung wie auch für die Schaffung einer neuen beruflichen Grundbildung sind grundsätzlich die Organisationen der Arbeitswelt zuständig. Sie wissen am besten, welche Skills am Arbeitsmarkt benötigt werden und in welche Richtung sich ein Beruf entwickeln sollte. Für jede berufliche Grundbildung gibt es eine verbundpartnerschaftlich zusammengestellte Kommission für Berufsentwicklung und Qualität. Diese sorgt als beratendes Organ der Trägerschaft für die Qualitätssicherung und -entwicklung, für die Optimierung und die Aktualisierung der Grundlagen- und Umsetzungsdokumente sowie für die Weiterentwicklung der Berufsprofile.

Der Berufsentwicklungsprozess wurde im Rahmen des Projekts «Optimierung von Prozessen und Anreizen in der Berufsbildung» gemeinsam analysiert. Dabei wurden auch die Finanzierung der Berufsentwicklung überprüft sowie Optimierungsvorschläge erarbeitet. Die Berufsentwicklung wird in der Mehrheit der Fälle mit Pauschalen finanziert. Die Priorität wurde deshalb auf die Ausarbeitung eines optimierten Pauschalfinanzierungssystems gelegt. Das Resultat ist eine wesentliche Erhöhung der Pauschalen an die Trägerschaften der beruflichen Grundbildungen für die Entwicklung und Revision ihrer Berufe sowie die Entwicklung von anderen Qualifikationsverfahren. Die erhöhten Beiträge des Bundes folgen den Erfahrungen und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Komplexität des Berufsentwicklungsprozesses und tragen dem steigenden Koordinations- und Übersetzungsaufwand Rechnung. Zudem berücksichtigt das neue System vermehrt die Individualität und Struktur der Berufe. 

Heisst konkret: Neben einem Sockelbeitrag pro Bildungsverordnung und Bildungsplan wird neu ein Zusatzbeitrag pro Beruf im Berufsfeld, pro Fachrichtung oder pro Schwerpunkt ausgerichtet. Zudem wird der Beitrag für die Entwicklung von anderen Qualifikationsverfahren erhöht. Die separaten Pauschalbeiträge für die erstmalige Verwendung der «Leitvorlage» sowie für «Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes» fallen dafür weg. Diese werden neu mit dem erhöhten Sockelbetrag finanziert. Die angepassten Beiträge gelten ab dem 1. Januar 2024. Trägerschaften, die sich aktuell mit dem Finanzierungsantrag befassen, können die neuen Pauschalbeiträge jedoch bereits beantragen. 

Förderschwerpunkt «Nachhaltige Entwicklung in der Berufs- und Weiterbildung»

Mit der zunehmenden Bedeutung der Nachhaltigkeit steigt die öffentliche Aufmerksamkeit für die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen von unternehmerischem Handeln ebenso wie das Interesse der Wirtschaft selbst, Verantwortung in diesem Bereich zu tragen. Die Verbundpartner und weitere Akteure der Berufs- und Weiterbildung spielen dabei eine wichtige Rolle. Um sie für ihren Handlungsspielraum zu sensibilisieren und zu unterstützen, hat das SBFI den Förderschwerpunkt «Nachhaltige Entwicklung in der Berufs- und Weiterbildung» geschaffen. Er verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz in folgenden Bereichen:

  • Beratung
  • Finanzielle Förderung
  • Bildungsgrundlagen
  • Wissenstransfer
     

Beratung

Beratung ist entscheidend für eine konstruktive Auseinandersetzung mit den Aspekten einer nachhaltigen Entwicklung. Die drei Dimensionen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt sind in ihrer Tragweite und mit ihren Wechselwirkungen nicht immer leicht zu erfassen. Das SBFI bietet deshalb auf systemischer Ebene berufsbildungsbezogene Beratung an und unterstützt die Trägerschaften der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung im Berufsentwicklungsprozess, beispielsweise mit der «Orientierungshilfe Nachhaltige Entwicklung in der Berufsbildung». Mit dieser Unterstützung können Trägerschaften zukunftsgerichtete Impulse setzen, Aspekte der Nachhaltigkeit thematisieren und durch entsprechende Qualifikation ihrer Fachkräfte ein verantwortungsbewusstes Handeln fördern.

Finanzielle Förderung

Mit der finanziellen Förderung werden Projekte und Initiativen der Verbundpartner und weiterer interessierter Kreise unterstützt. Das SBFI bietet Unterstützung beispielsweise im Rahmen der folgenden Massnahmen: Analyse- und Beratungspauschale für nachhaltige Entwicklung in der Berufsentwicklung, Förderung von Projekten mit Fokus auf die nachhaltige Entwicklung in der Berufs- und Weiterbildung und finanzielle Unterstützung von Organisationen der Weiterbildung.

Bildungsgrundlagen

Im Bereich Bildungsgrundlagen sorgt das SBFI dafür, dass die nachhaltige Entwicklung in den Rahmenlehrplänen berücksichtigt wird. Damit wird die Grundlage dafür geschaffen, dass das Thema in der Ausbildung der Zielgruppen stufen- und adressatengerecht vermittelt wird.

Erfahrungs- und Wissenstransfer

Nachhaltige Entwicklung ist ein partizipativer Prozess und entsteht aus dem Bedürfnis und der Initiative der einzelnen Akteure. So ist es auch im Bereich der Berufs- und Weiterbildung. Dazu braucht es eine solide Wissensbasis, um die Anliegen der nachhaltigen Entwicklung zu verstehen, die Zusammenhänge mit der Berufswelt zu erkennen und Handlungsspielräume zu nutzen. Das SBFI fördert den Erfahrungs- und Wissenstransfer durch eigene Veranstaltungen oder durch die Beteiligung an Initiativen seiner Partner.

Projektbeispiel: «Digitaler Wandel in der Berufsbildung»

Die Digitalisierung verändert Wirtschaft und Arbeitswelt rasant und ist herausfordernd für den Bildungsbereich. Mit dem digitalen Wandel ändert sich auch die Rolle der Schulleitung. Hauptziel des vom SBFI unterstützten Projekts «Digitaler Wandel in der Berufsbildung und die Rolle der Schulleitung» war deshalb, Führungspersonen in Berufsfachschulen wissenschaftlich fundierte und in der Praxis erprobte Handlungsempfehlungen abzugeben und sie bei der Umsetzung zu unterstützen. Als Trägerschaft agierte das Institut für Unternehmertum & Management der Hochschule für angewandte Wissenschaften und Kunst HES-SO Valais-Wallis. Es wurde unterstützt von der Table Ronde Berufsbildender Schulen, der Schweizerischen Direktorinnen- und Direktorenkonferenz der Berufsfachschulen sowie der Universität Konstanz. Das Projekt dauerte von Mitte 2018 bis September 2023.

Die Schulleitungspersonen sind mehr denn je gefordert, mit der rasanten Entwicklung mitzuhalten. In ihrer Rolle müssen sie einerseits die Rahmenbedingungen gestalten und andererseits durch ihr Führungsverhalten zum Gelingen des Wandels beitragen. Damit dies besser gelingt, sollten empirisch gewonnene Daten beigezogen werden. In Zusammenarbeit mit der Universität Konstanz wurde erstmals systematisch für die gesamte Schweiz der Stand der digitalen Transformation an den berufsbildenden Schulen erfasst. Bei der Erhebung haben gut 580 Schulleitungsmitglieder von rund 170 Schulen teilgenommen. Der Schlussbericht zeigt insgesamt über 30 Handlungsoptionen und Umsetzungsempfehlungen auf Basis des sogenannten «Reifegradmodells für Bildungsorganisationen» auf:

Reifegradmodell für Bildungsorganisationen

Typische Indikatoren für die Dimension Strategie & Führung sind die Existenz und Umsetzung einer digitalen Strategie, die Priorisierung des digitalen Wandels, das Führungsverhalten und die stetige Evaluation neuer Technologien. Bei der Kultur steht die Offenheit für neue Technologien, die Bereitschaft für Veränderungen, eine offene Kommunikation oder die gegenseitige Unterstützung im Vordergrund. Ausreichende finanzielle Ressourcen, technischer Support, zentrale Beschaffung und Wartung, pädagogische Unterstützung oder die allgemeine Etablierung von Regeln und Standards sind Indikatoren für organisationale Aspekte, während die Kompetenzen im Umgang mit digitalen Technologien, die Nutzung von Geräten und Diensten, die persönlichen Einstellungen oder die Weiterbildungsbereitschaft bei der Dimension Mitarbeitende zu verorten ist. Zur Dimension des Digitalen Lehrens & Lernens gehört beispielsweise, dass der Leitsatz «Technik folgt Pädagogik» umgesetzt sowie eine gesunde, digital gestützte Feedbackkultur gelebt wird. Schliesslich sind Indikatoren für die Dimension Ausstattung & Technik die Aktualität der Infrastruktur oder die Ausstattung mit digitalen Geräten und Software.


Kontakt
Philipp Theiler, SBFI Leiter Ressort Finanzierung und Projektförderung philipp.theiler@sbfi.admin.ch +41 58 463 22 72
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Philipp Theiler