Allgemeinbildung stärken – Zukunft sichern

Ab 2026 gelten neue Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung. Das SBFI hat am 9. April 2025 die neue Verordnung dafür erlassen. Ziel der Revision ist eine zeitgemässe Allgemeinbildung, die Jugendlichen das nötige Rüstzeug für eine erfolgreiche Zukunft in Gesellschaft und Arbeitswelt vermittelt.

11.06.2025
Autor/in: Odile Fahmy
Schülerinnen und Schüler die an einem Pult sitzen und dem Unterricht folgen.
Neue Grundlagen für die Allgemeinbildung: Ab 2026 gelten in der beruflichen Grundbildung eine revidierte Verordnung und ein modernisierter Rahmenlehrplan – wegweisend für eine zukunftsorientierte Allgemeinbildung. Bild: Iris Krebs

Die aktuelle Verordnung über Mindestvorschriften und der Rahmenlehrplan stammen aus dem Jahr 2006. In fast zwei Jahrzehnten haben sich die Anforderungen an die Allgemeinbildung erheblich verändert. Themen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Chancengleichheit sind stärker in den Fokus gerückt. Vor diesem Hintergrund initiierte das SBFI im Rahmen der Initiative «Berufsbildung 2030» im Jahr 2022 die umfassende Revision der gesetzlichen Grundlagen.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Kompetenzorientierung: Die Ausbildung wird stärker auf konkrete Kompetenzen ausgerichtet. Dazu zählen insbesondere Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen sowie neue Anforderungen im Bereich Sprache und Kommunikation.
  • Aktuelle Herausforderungen im Blick: Die Reform reagiert auf den gesellschaftlichen und technologischen Wandel – insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Chancengerechtigkeit.
  • Stärkere Verbindung der Lernbereiche: Der Rahmenlehrplan legt Mindestanforderungen für die stärkere Verknüpfung der Lernbereiche «Gesellschaft» und «Sprache und Kommunikation» fest. Unterricht und Qualifikationsverfahren sollen ebenfalls kompetenzorientierter gestaltet werden.
  • Einheitliche Regelung: Neu wird in der Verordnung die Dauer der Schlussarbeit und der Schlussprüfung schweizweit einheitlich geregelt.
  • Anpassung für EBA-Lernende: Die bisherige Schlussarbeit (ehemals Vertiefungsarbeit) entfällt für EBA-Lernende. So bleibt mehr Zeit für den gezielten Erwerb zentraler Kompetenzen.
  • Regelmässige Überprüfung: Verordnung und Rahmenlehrplan werden im Sinne einer kontinuierlichen Qualitätssicherung künftig mindestens alle sieben Jahre überprüft.

Ergebnis ist das Produkt umfassender Zusammenarbeit

Das Projekt «Allgemeinbildung 2030» wurde in Co-Projektleitung mit den Kantonen durchgeführt und war in vier Phasen gegliedert. In jeder Projektphase wurden Verbundpartner, Bildungsinstitutionen, Fachexpertinnen und -experten sowie weitere Akteure eingebunden. In der Schlussphase konnten sich alle interessierten Kreise im Rahmen der Vernehmlassung zum Entwurf der Verordnung und des Rahmenlehrplans äussern. Das SBFI prüfte alle Stellungnahmen und diskutierte diese mit den entsprechenden Partnern und Gremien.

Umstrittene Punkte der Revision

Zwei Aspekte der Revision sorgten in der Vernehmlassung für Diskussionen:

  • Schriftliche oder mündliche Schlussprüfung: Die Mehrheit der Verbundpartner der Berufsbildung hat den Ersatz der schriftlichen Schlussprüfung durch eine vertiefte Schlussarbeit in Kombination mit einer mündlichen Prüfung befürwortet oder mitgetragen. Nach der Vernehmlassung blieb dieses Thema jedoch politisch umstritten. Das SBFI hat deshalb reagiert und die Regelung so angepasst, dass die Kantone die Wahl haben, ob sie die Schlussprüfung mündlich oder schriftlich durchführen möchten.
  • Integrierte Allgemeinbildung: Für berufliche Grundbildungen, die die Allgemeinbildung im berufskundlichen Unterricht integriert haben, bleibt diese Praxis noch zehn Jahre lang zulässig. Bei Bedarf sollen spezifische Ausnahmeregelungen geschaffen werden.

«Es ist unsere gemeinsame Verantwortung als Verbundpartner, junge Menschen mit einer soliden Allgemeinbildung auf eine dynamische und anspruchsvolle Welt vorzubereiten. Die Revision der Allgemeinbildung ist aus Sicht der Kantone ein wichtiger Meilenstein dazu.»

Daniel Preckel, Co-Projektleiter und SBBK-Vertreter

Porträt von Daniel Preckel in Anzug und mit Brille

Daniel Preckel ist Leiter der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung des Kantons Luzern sowie Vorstandsmitglied der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK. In dieser Funktion erarbeitete er in Co-Projektleitung mit Odile Fahmy, SBFI, die neuen gesetzlichen Grundlagen für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung.

Der nächste Schritt: Umsetzung vor Ort

Der partizipative Ansatz stellte sicher, dass Verordnung und Rahmenlehrplan breit abgestützt sind und den vielfältigen Bedürfnissen der Berufsbildungsakteure Rechnung tragen. Dies bestätigt auch Daniel Preckel, Co-Leiter des Projekts und Vertreter der Schweizerischen Berufsbildungsämterkonferenz SBBK: «Die Revision der Allgemeinbildung ist aus Sicht der Kantone ein wichtiger Meilenstein – denn eine zukunftsorientierte Berufsbildung ist ohne starke Allgemeinbildung undenkbar. Doch die eigentliche Arbeit beginnt jetzt. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung als Verbundpartner, junge Menschen mit einer starken Allgemeinbildung auf eine dynamische und herausfordernde Welt vorzubereiten. In den kommenden Jahren braucht es dafür eine noch klarere Positionierung des ABU, eine evidenzbasierte Weiterentwicklung und eine gezielte Stärkung der Qualität. Wir müssen gemeinsam prüfen, was sich in der Umsetzung in den Kantonen bewährt, wo wir Grundlagen kritisch hinterfragen müssen, und was verbessert werden kann. Das gelingt – wie in der Berufsbildung üblich – nur im verbundpartnerschaftlichen Diskurs.»

Unterstützung durch nationale Leitlinien

Im Auftrag der Kantone und in Abstimmung mit den Verbundpartnern, Vertretenden der Berufsfachschulen und Lehrpersonen hat die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung gemeinsam mit den pädagogischen Hochschulen Luzern, St. Gallen und Zürich ein nationales Handbuch zur Erarbeitung von Schullehrplänen verfasst. Dieses soll eine möglichst harmonisierte und abgestimmte Entwicklung und Umsetzung der kantonalen oder kantonsübergreifenden Schullehrpläne in der Allgemeinbildung gewährleisten.

Zudem hat die SBBK im Februar 2025 beschlossen, ab 2026 eine Subkommission Allgemeinbildung innerhalb der Kommission Berufliche Grundbildung einzusetzen. Das SBFI wird zudem gemeinsam mit den Verbundpartnern evaluieren, in welchem Ausmass die mit der Revision angestrebten Ziele erreicht wurden – und welche weiteren Massnahmen sich gegebenenfalls daraus ableiten lassen.