Die Revision der gymnasialen Maturität im Überblick
Bund und Kantone haben im Juni 2023 die totalrevidierten Rechtsgrundlagen für die gymnasiale Maturität verabschiedet. Auf dieser Grundlage wird in einem nächsten Schritt der gesamtschweizerische Rahmenlehrplan für die Maturitätsschulen überarbeitet.
Die Verantwortung für die gymnasiale Maturität tragen Bund und Kantone gemeinsam. Sie erlassen zu diesem Zweck aufeinander abgestimmte Rechtsgrundlagen. Diese umfassen die inhaltlich identischen Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) des Bundesrates und das Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK). Die Verordnung und das Reglement legen die Mindestanforderungen an die gymnasialen Lehrgänge sowie die kantonalen Massnahmen fest, welche erfüllt sein müssen, damit ein gymnasialer Maturitätsausweis gesamtschweizerisch anerkannt wird. In einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesrat und der EDK über die Zusammenarbeit im Bereich der gymnasialen Maturität regeln die beiden Partner die Koordination und die gemeinsamen Gremien in diesem Bereich, insbesondere die Schweizerische Maturitätskommission.
Elemente der Weiterentwicklung
Die revidierten Rechtsgrundlagen entwickeln die qualitativ bereits hochstehende gymnasiale Maturität zukunftsgerichtet weiter, wobei die bekannten Bildungsziele bestehen bleiben: Maturandinnen und Maturanden sollen die notwendigen Kompetenzen erlangen, um jedes universitäre Studium erfolgreich beginnen zu können («allgemeine Studierfähigkeit»), und auf anspruchsvolle Aufgaben in der Gesellschaft vorbereitet werden («vertiefte Gesellschaftsreife»). Zudem steigert die Totalrevision die schweizweite Vergleichbarkeit von Maturitätszeugnissen.
Die Neuerungen stärken die grundlegenden fachlichen Kompetenzen in der Unterrichtssprache und in Mathematik und werten die obligatorischen Fächer Informatik sowie Wirtschaft und Recht zu Grundlagenfächern auf. Zudem wird der Katalog an Schwerpunkt- und Ergänzungsfächern geöffnet; die Kantone können somit zusätzliche Fächer anbieten. Weiter werden Chancengerechtigkeit, die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung sowie Austausch und Mobilität gefördert. Neu wird eine verbindliche Mindestdauer von vier Jahren für alle gymnasialen Lehrgänge, die zur gesamtschweizerisch anerkannten Maturität führen, festgelegt. Die Regeln für das Bestehen der Maturitätsprüfung bleiben unverändert. Insbesondere die Einführung des neuen Gremiums «Forum für die gymnasiale Maturität» schafft die Voraussetzungen für eine laufende Weiterentwicklung des Gymnasiums.
Breit abgestützter Erarbeitungsprozess
Die Totalrevision ist das Resultat von umfangreichen Projektarbeiten, bei denen die wichtigsten Partner und Anspruchsgruppen im Bereich der gymnasialen Maturität von Anfang an einbezogen wurden. Zusätzlich zur Schweizerischen Maturitätskommission (SMK) waren dies die Schweizerische Mittelschulämterkonferenz (SMAK), die Konferenz Schweizerischer Gymnasialrektorinnen und -rektoren (KSGR), der Verein Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer (VSG) sowie swissuniversities, die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen. Der Bund und die EDK hatten 2022 eine gemeinsame Vernehmlassung durchgeführt, in der das Projekt grossmehrheitlich unterstützt wurde.
Als nächster Schritt wird der Rahmenlehrplan der EDK überarbeitet. Die EDK lanciert im Herbst 2023 eine offizielle Anhörung. Alle revidierten Texte – Verordnung und Reglement, Vereinbarung und Rahmenlehrplan – sollen am 1. August 2024 in Kraft treten.