BFI-Botschaft 2025–2028: Das Parlament setzt die finanziellen Rahmenbedingungen

In der Sommer- und Herbstsession 2024 haben National- und Ständerat über die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2025–2028 (BFI-Botschaft) des Bunderates beraten. Mit den Beschlüssen des Parlaments wird der finanzielle Rahmen für die BFI-Politik in den nächsten vier Jahren abgesteckt.

03.10.2024
Autor/in: Fabienne Marti
Parlamentarier sitzen in einem runden Plenarsaal.
Der Nationalrat während der Herbstsession 2024. Bild: Parlamentsdienste

Der Bundesrat hat in seiner Vorlage Ausgaben von rund 29,2 Milliarden Franken für die BFI-Förderperiode 2025 bis 2028 geplant. Während den parlamentarischen Beratungen forderte der Nationalrat mehrheitlich Aufstockungen, der Ständerat hingegen orientierte sich grösstenteils an der Vorlage des Bundesrates. Nach zwei Runden der Differenzbereinigung und der Einigungskonferenz beschliesst das Parlament eine Aufstockung von insgesamt 62,9 Millionen Franken (Aufstockung +147,2 Mio. CHF / Kürzungen -84,3 Mio. CHF).

Das Parlament folgt dem Vorschlag des Bundesrates in den Bereichen Weiterbildung, internationale Zusammenarbeit in der Bildung (inkl. Stipendien für ausländische Studierende und Kunstschaffende) sowie Raumfahrt. Ebenso werden die Ausbildungsbeiträge an die Kantone, die Beiträge für Innosuisse und für den Schweizerischen Innovationspark (Switzerland Innovation) von beiden Räten gemäss der bundesrätlichen Planung übernommen. 

Aufstockungen und Kürzungen in einzelnen Bereichen

In einzelnen Bereichen weichen der National- und Ständerat vom Entwurf des Bundesrates ab. Aufstockungen gibt es beim ETH-Bereich (+50 Mio. CHF), den Institutionen der Forschungsförderung (+13,4 Mio. CHF) sowie bei den Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung (+4,5 Mio. CHF).

Umverteilungen innerhalb eines Bereichs gibt es bei der Berufsbildung: Bei der Laufbahnberatung viamia werden 23,9 Millionen Franken gekürzt zugunsten der Pauschalbeiträge an die Kantone (+23,4 Mio. CHF). Auch im Hochschulbereich findet eine Umverteilung statt: Die Grundbeiträge an die Universitäten und Fachhochulen werden um insgesamt 55,9 Millionen Franken aufgestockt zulasten der projektgebundenen Beiträge (-5,9 Mio. CHF) und den Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge (-50 Mio. CHF). Die beiden Räte führen zudem bei den projektgebundenen Beiträgen eine Zweckbindung von bis zu 25 Millionen Franken ein, um die Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin zu fördern.

Gekürzt wird der Verpflichtungskredit für die internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation (-4,5 Mio. CHF). 

Die mit der BFI-Botschaft beschlossenen Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen geben für die Jahre 2025 bis 2028 den finanziellen Rahmen vor. Die effektiv zur Verfügung stehenden Mittel werden vom Parlament jeweils im Rahmen des Budgetprozesses festgelegt. Die neue BFI-Förderperiode beginnt am 1. Januar 2025.

ETH und EPFL: Höhere Gebühren für ausländische Studierende

Das Parlament übernimmt die mit der BFI-Botschaft vorgeschlagenen Änderungen der rechtlichen Grundlagen und beschliesst eine zusätzliche Anpassung des ETH-Gesetzes: Die Studiengebühren für ausländische Studierende sollen künftig mindestens das Dreifache der Gebühren für Schweizer Studierende betragen. Heute zahlen Schweizer und ausländische Studierende gleich viel. 


Kontakt
Fabienne Marti, SBFI Leiterin Ressort BFI-Systemsteuerung fabienne.marti@sbfi.admin.ch +41 58 465 66 34

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