Akademische und ausserakademische Karrierewege des wissenschaftlichen Nachwuchses im Blick der SHK

Wissenschaftsbasierte Ausbildung und Weiterqualifizierung junger Menschen gehört zu den Kernaufgaben der Hochschulen. Sie erbringen mit der Ausbildung von Fachkräften einen fundamentalen Beitrag für Wirtschaft und Gesellschaft und tragen zur Stärkung der Innovationskraft in der Schweiz bei.

21.05.2026
Autor/in: Marlene Iseli
Eine Frau und ein Mann die zusammen eine Treppe hochgehen.
Fragen zu Anpassungen in der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sind seit längerer Zeit schon auf der hochschulpolitischen Agenda. Foto: Adobe Stock

Eine Mehrheit der Doktorierenden und Postdoktorierenden wird ihr Wissen und ihre Kompetenzen gewinnbringend auf dem ausserakademischen Arbeitsmarkt einbringen. Diejenigen, die eine akademische Karriere verfolgen, bewegen sich meist wohlwissend in einem höchst kompetitiven und selektiven Umfeld. Eine von Unsicherheiten geprägte Karriereplanung kann in ihrer Verbindung mit befristeten Verträgen und Teilzeitanstellungen zu prekären Anstellungs- und Arbeitsbedingungen führen, die es selbstredend zu vermeiden gilt.

Ein Postulat und seine Auswirkungen

2021 wurde die von Mittelbauverbänden der Hochschulen und weiteren Akteuren breit getragene Petition Academia lanciert. Diese verlangte nach mehr Festanstellungen und forderte die Bundesversammlung auf, konkrete Massnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit und das Privatleben des wissenschaftlichen Personals zu schützen, seine Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Qualität der akademischen Lehre und Forschung zu garantieren. Daraus resultierte das Postulat 22.3390 «Für Chancengleichheit und die Förderung des akademischen Nachwuchses» der WBK-N. Ende März 2024 publizierte der Bundesrat mit einem umfassenden Bericht seine Antworten auf die im Postulat adressierten Fragen und verwies auf die bereits eingeleiteten Massnahmen des Hochschulrats der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK), der sich der Thematik angenommen hatte. 

Massnahmen des Schweizerischen Hochschulrats

Im November 2023 verabschiedete der Schweizerische Hochschulrat politische Grundsätze für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an universitären Hochschulen. Die Träger der universitären Hochschulen bekennen sich darin zu acht Grundsätzen und unterstreichen damit wichtige Leitprinzipien der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung an universitären Institutionen. Diese umfassen u.a. die Verantwortung der Universitäten für eine zeitgemässe Anstellungs- und Personalpolitik, bei der akademischen und ausserakademischen Laufbahnplanung, bei der notwendigen Strukturierung der Postdoc-Phase, mit Blick auf mögliche Diversifizierungen von akademischen Karrierewegen. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass die Personalpolitik in der Kompetenz der Hochschulen liegt. Diese richten ihre Personalpolitik an der jeweiligen Hochschulstrategie aus.

Dass Qualifikationsstellen naturgemäss befristet sind, ist dabei genauso einleuchtend, wie die Frage legitim ist, wann Stellen sinnvollerweise auch stabilisiert werden können. Wie viel Mobilität braucht es an einer Hochschule, wie viele Festanstellungen lassen sich u.a. auch mit Blick auf zukünftige Generationen von Early Career Researchers verantworten?

Für die aktuelle Förderperiode 2025-2028 initiierte die SHK das Programm «Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses». Es legt den Fokus auf die Postdoc-Phase, in der sich die bezeichneten Problemlagen akzentuieren können. Im Kern des Projekts stehen Aktionspläne zur Nachwuchsförderung, die von den universitären Hochschulen (weiter-)entwickelt und umgesetzt werden sollen. Dafür gibt es verschiedene Ansatzpunkte, so etwa die Diversifizierung der Karrierewege unterhalb der Professur oder die Strukturierung der Postdoc-Phase, indem beispielsweise Graduiertenschulen für Doktorierende auf diese Stufe erweitert werden. Die bewusste Gestaltung der Übergänge zwischen Qualifikationsphasen mit adäquaten Evaluationen und strukturierten Rückmeldungen sowie die Begleitung des Hochschulpersonals auch hin zu ausserakademischen Positionen gehören ebenfalls dazu. Mit diesem strukturbildenden Instrument der Aktionspläne will der Hochschulrat nachhaltige Massnahmen und letztlich ein Instrument befördern, das schliesslich auch in die Strategie der jeweiligen Universitäten und der ETH einfliesst. Aktionspläne zeigen Priorisierungen auf, machen strategische Überlegungen transparent und können dann auch von den Hochschulangehörigen referenziert werden. Ein Teil der Mittel für das Koordinationsprogramm geht zudem an die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen, die mit dem Bedarf an Personen mit doppeltem Kompetenzprofil Wissenschaft-Praxis und durch die Doktoratskooperationen mit universitären Hochschulen anders gelagerte Herausforderungen adressieren. 

Austausch mit den Akteuren der Nachwuchsförderung

Mit der Gewissheit, dass die Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses nur unter Einbezug aller in die Nachwuchsförderung involvierter Akteure gelingt, führt die SHK seit 2024 einen mehrstufigen Austausch mit dem Schweizerischen Nationalfonds, mit den Akademien der Wissenschaften Schweiz und der Jungen Akademie, mit Actionuni und mit swissuniversities. Dabei sollen die Beiträge und Anliegen dieser berücksichtigt und im Sinne eines Gesamtvorgehen reflektiert werden. Am 26. Februar 2026 hat der Hochschulrat eine Bilanzierung der verschiedenen initiierten und geplanten Aktionslinien aller Akteure zur Kenntnis genommen. Um die zahlreichen Initiativen sichtbar zu machen und zu bündeln, soll swissuniversities einen modularen Nationalen Aktionsplan (NAP) entwickeln. 

Ausblick

Die bisher ergriffenen Massnahmen zeigen eine breite Bewegung hin zu verlässlicheren und attraktiveren akademischen sowie ausserakademischen Karrierewegen im Schweizer Wissenschaftssystem. 2027 wird swissuniversities eine umfassende Bilanz des Koordinationsprogramms vorlegen. Der Hochschulrat entscheidet danach, ob zusätzliche Massnahmen – etwa Monitoringinstrumente oder Anpassungen seiner Grundsätze – erforderlich sind. Der jährliche Austausch aller beteiligten Institutionen wird fortgeführt und bleibt ein wichtiger Pfeiler der gemeinsamen Weiterentwicklung. Der Hochschulrat erwartet einen Umsetzungsentwurf des NAP für seine Novembersitzung 2027, dies erst zu diesem Zeitpunkt, weil dieser auch auf die erarbeiteten Aktionspläne der universitären Hochschulen basieren soll.

Aktuelle Studie und Empfehlungen des Schweizerischen Wissenschaftsrats SWR

Von Interesse in diesem Dossier ist auch der kürzlich erschienene Bericht des Schweizerischen Wissenschaftsrat (SWR) zum Doktorat mit dem Titel «Les doctorants en Suisse: Nombre, conditions-cadres et perspectives». Im Auftrag des Hochschulrats analysierte der SWR die Entwicklung der Doktorierendenzahlen und kam zum Schluss, dass sich kein überproportionales Wachstum feststellen lässt. Die Analyse zeigt, dass die Zahl der Doktorierenden seit 2010 um 29 Prozent gestiegen ist. Dieser Anstieg entspricht weitgehend den Entwicklungen bei Studierenden, Lehrpersonal und internationalen Vergleichswerten. Besonders dynamisch wachsen die MINT- und Medizinbereiche. Die Betreuungsqualität bleibt stabil, und der Arbeitsmarkt kann die Absolventinnen und Absolventen gut aufnehmen. Auf der Basis der Analyse hat der SWR Empfehlungen formuliert: Doktorierende mit Vollzeitpensum seien auch Vollzeit anzustellen, um Nachteile bei der Sozial- und Altersvorsorge zu vermeiden. Zudem sollte das Bundesamt für Statistik für medizinische Doktorate getrennte Daten zu den bestehenden unterschiedlich forschungsintensiven Doktoratsabschlüssen (MD, MD-PhD und PhD-Programme) erheben. Beide Empfehlungen sollen nun nach einem Beschluss des Hochschulrats auf ihre Umsetzbarkeit hin geprüft und wenn sinnvoll und möglich umgesetzt werden.