Nationales Kompetenzzentrum für wissenschaftliche Integrität stärkt Reputation unseres Hochschulstandorts

Der Staat, der die Freiheit der Wissenschaft garantiert und deren Finanzierung sichert, muss sich darauf verlassen können, dass wissenschaftliche Integrität an Schweizer Hochschulen gewahrt wird. Letztere nehmen ihre Verantwortung zuverlässig wahr. Dennoch bietet das geplante Nationale Kompetenzzentrum für wissenschaftliche Integrität einen Mehrwert für den Hochschul- und Forschungsplatz Schweiz.

17.12.2024
Autor/in: Silvia Studinger
Porträt einer Frau mit lockigen, zurückgebundenen Haaren im schwarzen Blazer vor einem hellen Hintergrund.
Silvia Studinger ist Vizedirektorin des SBFI und Leiterin der Abteilung Hochschulen und Allgemeinbildung. Bild: Monique Wittwer

Verlässlichkeit, Redlichkeit, Respekt und Verantwortung sind die Grundprinzipien wissenschaftlichen Verhaltens. Im Gegenzug dazu, dass der Staat als verlängerter Arm der Gesellschaft die Freiheit der Wissenschaft garantiert und deren Finanzierung sichert, muss er sich darauf verlassen können, dass wissenschaftliche Integrität an den Schweizer Hochschulen und Forschungsinstitutionen gewahrt wird. Entsprechend ist im Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz des Bundes festgelegt, dass die Forschungsorganisationen hierzulande wissenschaftliche Integrität und gute wissenschaftliche Praxis beachten müssen.

Operative Tätigkeit ab 2026

Dabei besteht unter den Akteuren bezüglich der Rollenverteilung der unbestrittene Konsens, dass Massnahmen zur Prävention wissenschaftlichen Fehlverhaltens primär Aufgabe der Hochschulen bzw. Forschungsinstitutionen sind und dass die Hauptverantwortung für die Abklärung von Verdachtsfällen bei den jeweiligen Institutionen liegt, in denen sich wissenschaftliches Fehlverhalten mutmasslich ereignet hat. Der Schweizerische Nationalfonds, Innosuisse und die Akademien der Wissenschaften wiederum tragen die alleinige Verantwortung, allfällige Verstösse bei der Einwerbung von Fördermitteln zu untersuchen und zu sanktionieren.

An diesem bewährten, auf dem Prinzip der Hochschulautonomie beruhenden Setting soll sich mit einem künftigen Nationalen Kompetenzzentrum für wissenschaftliche Integrität (KWIS) nichts ändern. Breit abgestützt bei Akteuren wie der Rektorenkonferenz swissuniversities, erfolgt nach dem Willen der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) im Laufe des kommenden Jahres der Aufbau des KWIS, sodass es ab 2026 operativ tätig sein kann. 

Aufbau einer nationalen Daten- und Wissensbasis

Da in der Schweiz bislang Daten zur Anzahl und über die Handhabung von Fällen von wissenschaftlichem Fehlverhalten fehlen, wird das Zentrum eine nationale Daten- und Wissensbasis aufbauen und führen. Dazu verpflichten sich die institutionell akkreditierten Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs, ihre Fälle von wissenschaftlichem Fehlverhalten und die entsprechenden Sanktionen zu melden. Eine weitere wichtige Aufgabe des KWIS wird die Beratung von Hochschulen und einzelner Forschender sein. Das Zentrum wird im Weiteren eine Kommunikationsrolle übernehmen und jährlich einen Bericht zuhanden der SHK erstellen. Dies schafft Transparenz nicht nur gegenüber der Politik, sondern auch gegenüber der interessierten Öffentlichkeit, und dient nicht zuletzt auch der Qualitätssicherung.

Mit der Installation eines Nationalen Kompetenzzentrum für wissenschaftliche Integrität folgt die Schweiz entsprechenden Vorbildern in Europa. Hier zeitigen vergleichbare Kompetenzzentren eine Verminderung von Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, stellen eine faire und transparente Behandlung von Fällen sicher und brachten einen Schutz der Reputation der Institutionen und des Forschungsstandorts insgesamt. All das ist auch für den Forschungs- und Hochschulstandort Schweiz und sein internationales Ansehen von grösster Relevanz.