Berufsmaturität 2030: Neue Grundlagen für die Zukunft

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Projekts «Berufsmaturität (BM) 2030» erhält die BM ab 1. März 2026 ein zukunftsorientiertes Fundament: Sie wird digitaler, flexibler und besser auf die Anforderungen von Wirtschaft, Gesellschaft und Hochschulen abgestimmt. Und sie bleibt ein attraktives Bildungsangebot für leistungsstarke Jugendliche.

18.09.2025
Autor/in: Flavia Bortolotto
Vier Schülerinnen unterhalten sich
Mit der Berufsmaturität bringen Jugendliche beste Voraussetzungen mit, um auf dem Arbeitsmarkt Stellen in höheren Positionen zu bekommen. Und sie erhalten Zugang zu einem Studium auf Bachelorstufe an den Fachhochschulen. Bild: Iris Krebs

Seit ihrer Einführung im Jahr 1993 ist die Berufsmaturität – kurz BM – ein zentrales Element des schweizerischen Bildungssystems. Ein Übergang von der Berufsbildung an eine Hochschule sind ohne Umwege möglich: Gekoppelt mit einer beruflichen Grundbildung stellt die BM den wichtigsten Zugang zu einem Bachelorstudium an einer Fachhochschule im berufsverwandten Fachbereich dar.

Mit dem Projekt «Berufsmaturität 2030» hat der Bund in enger Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern der Verbundpartner, der Berufsfachschulen und der Fachhochschulen eine umfassende Revision der rechtlichen und inhaltlichen Grundlagen durchgeführt. Der Bundesrat verabschiedete die neue Berufsmaturitätsverordnung am 13. Juni 2025, am gleichen Tag erliess das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) den revidierten Rahmenlehrplan. Beide treten am 1. März 2026 in Kraft.

Ziele und Hintergründe der Revision

Das Projekt startete im Januar 2023 und war Teil der übergeordneten Strategie «Berufsbildung 2030». Ziel war es, die bestehenden Regelungen – die Verordnung von 2009 und der Rahmenlehrplan von 2012 – an aktuelle gesellschaftliche, technologische und wirtschaftliche Entwicklungen anzupassen, damit die BM auch in Zukunft ein attraktives Bildungsangebot für leistungsstarke Jugendliche darstellt. Im Zentrum des Projekts standen folgende Ziele, welche in vier Teilprojekte unterteilt wurden (siehe Grafik):

  • Teilprojekt 1 und 2: Überprüfung und Optimierung der Berufsmaturitätsverordnung von 2009 und des Rahmenlehrplans von 2012 unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit den bisherigen Rechtsgrundlagen sowie der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen;
  • Teilprojekt 3: Überprüfung, Entschlackung und Digitalisierung der Anerkennungsprozesse der Berufsmaturitätsbildungsgänge;
  • Teilprojekt 4: Stärkung der verbundpartnerschaftlichen Zusammenarbeit und Kommunikation rund um die Berufsmaturität.
     
Grafik Planung
Übersicht des Projekts «Berufsmaturität 2030» – grobe Planung ab 2023.

Die Antworten auf die breite Vernehmlassung im Sommer 2024 bestätigten die Notwendigkeit der Reform. Aufgrund der Rückmeldungen wurden gezielte Anpassungen vorgenommen, um die Praxistauglichkeit und Akzeptanz sicherzustellen.

Wichtige Neuerungen in der Berufsmaturitätsverordnung – Teilprojekt 1

Die revidierte Berufsmaturitätsverordnung bringt folgende Neuerungen mit sich:

  • Der Begriff «BM-Lektionen» wird erweitert, damit den Blended-Learning-Angeboten künftig angemessen Rechnung getragen wird.
  • Englisch wird verbindlich als dritte Sprache festgelegt.
  • Wer die BM 1 (Berufsmaturität während der beruflichen Grundbildung) nicht besteht, kann neu die BM 2 (Berufsmaturität nach der beruflichen Grundbildung) besuchen.
  • Provisorische Semesterpromotionen sind nun auch in der BM 2 möglich.
  • Das interdisziplinäre Arbeiten wird flexibler gestaltet.
  • Schriftliche Abschlussprüfungen werden kantonal oder interkantonal einheitlich vorbereitet und validiert.
  • Die interdisziplinäre Projektarbeit wird mit einer mit einer vertiefenden Diskussion erweitert.
  • Die Notenberechnung wurde in Bezug auf die anwendbaren Rundungsregeln überarbeitet, um aussagekräftigere Notenausweise zu erhalten. 

Diese Änderungen erhöhen die Durchlässigkeit, fördern digitale Lehrformen und sichern eine einheitliche Qualität.

Anpassungen im Rahmenlehrplan – Teilprojekt 2

Der Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität wurde modernisiert, um den Kompetenzerwerb zeitgemäss auszurichten. Dabei sind insbesondere folgende Anpassungen hervorzuheben:

  • Kompetenzen in Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und das Thema Künstliche Intelligenz werden gestärkt.
  • Mit Ausnahme des «Typ Wirtschaft» können Fremdsprachen je nach kantonalem Entscheid in allen anderen Ausrichtungen auf B2-Niveau unterrichtet und geprüft werden.
  • Die Ausrichtung «Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft» wird überarbeitet. Diese Überarbeitung beinhaltet insbesondere die Festlegung einer schweizweit gültigen Lektionentafel für die BM2 auf der Basis der Schnittmengen mit der beruflichen Grundbildung Kauffrau/-mann EFZ.
  • Es werden Richtlinien zum Blended Learning eingeführt.
  • Die Richtlinien zum interdisziplinären Arbeiten werden präzisiert.
  • Die Richtlinien bezüglich des mehrsprachigen Unterrichts und der mehrsprachigen Berufsmaturität werden präzisiert.

Anerkennungsprozesse und Stärkung der Zusammenarbeit – Teilprojekte 3 und 4

Im Teilprojekt 3 wurden die Anerkennungskriterien sowie der Leitfaden «Anerkennungsverfahren für Bildungsgänge der Berufsmaturität» überarbeitet und um Rückmeldungen aus der Anhörung 2024 ergänzt. Künftig erfolgen alle Gesuche ausschliesslich über eine digitale Plattform, die ab März 2026 bereitsteht. Gesuche müssen bis zum 1. März 2027 eingereicht werden. In Teilprojekt 4 wurde mit den Verbundpartnern eine gemeinsame Strategie erarbeitet. Regelmässige vom SBFI organisierte Treffen sollen die Weiterentwicklung und Koordination der Berufsmaturität langfristig sichern.